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   VG Berlin, 02.10.2009 - 13 L 9.09, 13 L 70.09   

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https://dejure.org/2009,24538
VG Berlin, 02.10.2009 - 13 L 9.09, 13 L 70.09 (https://dejure.org/2009,24538)
VG Berlin, Entscheidung vom 02.10.2009 - 13 L 9.09, 13 L 70.09 (https://dejure.org/2009,24538)
VG Berlin, Entscheidung vom 02. Oktober 2009 - 13 L 9.09, 13 L 70.09 (https://dejure.org/2009,24538)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheides ; Sicherstellung der Finanzierung öffentlicher Aufgaben durch Erschließungsbeiträge; Qualifizierung selbstständiger öffentlicher Grünanlagen als beitragsfähige Erschließungsanlagen

Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Anlieger müssen vorläufig Kosten für Grünanlage in Schöneberg tragen

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Anlieger müssen vorläufig Kosten für Grünanlage in Schöneberg tragen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Anlieger müssen vorläufig Kosten für Grünanlage in Schöneberg tragen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Beitragspflichtige Grünanlage: Anwohner müssen den Bau einer Parkanlage bezahlen - Anlieger müssen vorläufig Kosten für Grünanlage in Berlin-Schöneberg tragen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 23.02.2000 - 11 C 3.99

    Erschließungsaufwand; Fremdfinanzierungszinsen; Gesamtdeckungsprinzip;

    Auszug aus VG Berlin, 02.10.2009 - 13 L 9.09
    Diese Grenze wird erst dann überschritten, wenn die Kosten in für die Gemeinde erkennbarer Weise eine grob unangemessene Höhe erreichen, also sachlich schlechthin unvertretbar sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2000 - BVerwG 11 C 3.99 -, [...] Rn. 35 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 6.93

    Erschließungsvorteil für Gewerbegrundstück durch Grünanlage

    Auszug aus VG Berlin, 02.10.2009 - 13 L 9.09
    Sie dient der physischen und psychischen Erholung der in den angrenzenden Baugebieten lebenden Menschen; ihr kommt damit die Funktion eines "Gartenersatzes" zu (vgl. BVerwGE 97, 195 [BVerwG 09.12.1994 - 8 C 6/93] [198]).
  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 11.94

    Unselbständige Anschlußberufung - Identität der Gegenstände von (Haupt-)Berufung

    Auszug aus VG Berlin, 02.10.2009 - 13 L 9.09
    Die Zweckbestimmung von Parkanlagen wird durch kleinere, dem Grünflächencharakter nicht entgegenstehende Spieleinrichtungen nicht berührt (BVerwGE 100, 104 [BVerwG 08.12.1995 - 8 C 11/94] [111]).
  • BFH, 31.01.1967 - VI S 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus VG Berlin, 02.10.2009 - 13 L 9.09
    Eine unbillige und nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte im Sinne von § 80 Abs. 4 Satz 3 Alt. 2 VwGO liegt vor, wenn dem Abgabepflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes wirtschaftliche Nachteile drohen, die nicht oder nur schwer gut zu machen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (vgl. OVG Berlin Beschluss vom 7. Mai 2008 - OVG 9 S 11.08 - [Abdruck S. 5] unter Hinweis auf den Beschluss des BFH [zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO ] vom 31. Januar 1967 - VI S 9/66 -, [...]).
  • BFH, 02.11.2004 - XI S 15/04

    Verlust-Feststellungsbescheid; Feststellungsverjährung

    Auszug aus VG Berlin, 02.10.2009 - 13 L 9.09
    Die sofortige Zahlung des Erschließungsbeitrags und eine etwaige dafür erforderliche Kreditaufnahme stellen Belastungen dar, die nicht über die mit einer Schuldbegleichung allgemein verbundene Härte hinausgehen und keine Aussetzung der Vollziehung rechtfertigen (vgl. BFH, Beschluss vom 2. November 2004 - XI S 15/04 -, [...] ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.05.2008 - 9 S 11.08

    Straßenausbaubeitragsrecht: Abschnittbildung, Verbesserungsvorteil und Vermeidung

    Auszug aus VG Berlin, 02.10.2009 - 13 L 9.09
    Eine unbillige und nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte im Sinne von § 80 Abs. 4 Satz 3 Alt. 2 VwGO liegt vor, wenn dem Abgabepflichtigen durch die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsaktes wirtschaftliche Nachteile drohen, die nicht oder nur schwer gut zu machen sind, oder wenn die Vollziehung zu einer Gefährdung seiner wirtschaftlichen Existenz führen würde (vgl. OVG Berlin Beschluss vom 7. Mai 2008 - OVG 9 S 11.08 - [Abdruck S. 5] unter Hinweis auf den Beschluss des BFH [zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO ] vom 31. Januar 1967 - VI S 9/66 -, [...]).
  • BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 28.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Unselbständige Kinderspielplätze als Bestandteile von

    Auszug aus VG Berlin, 02.10.2009 - 13 L 9.09
    Anderenfalls, d.h. wenn die überwiegenden Flächen begrünt oder mit für Grünanlagen typischen Wegen, Sitzbänken oder sonstigen insoweit üblichen Einrichtungen bedeckt sind, handelt es sich um eine erschließungsbeitragsfähige Grünanlage mit einem unselbstständigen Kinderspielplatz als Bestandteil (vgl. BVerwGE 97, 185 [BVerwG 09.12.1994 - 8 C 28/92] [191]).
  • BFH, 09.12.1999 - III B 16/99

    InvZul; KapG, an denen ehemalige DDR-Bürger beteiligt sind

    Auszug aus VG Berlin, 02.10.2009 - 13 L 9.09
    Es kann offen bleiben, ob eine Aussetzung der Vollziehung - ungeachtet der wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragstellerin - nur in Betracht kommt, wenn auch Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen (so in ständiger Rechtsprechung der BFH, vgl. statt vieler Beschluss vom 9. Dezember 1999 - III B 16/99 -, [...] ).
  • VG München, 25.01.2000 - M 2 K 99.3783
    Auszug aus VG Berlin, 02.10.2009 - 13 L 9.09
    Soweit neben der Spielplatzfläche auch Grünflächen der abgerechneten Anlage zum Spielen genutzt werden, stellt dies den Grünanlagencharakter der in Rede stehenden Flächen nicht infrage, da diese nicht als ausschließliche Spielfläche für Kinder vorgesehen sind und sich damit nicht als spielplatzspezifische Einrichtung darstellen (vgl. VG München, Urteil vom 25. Januar 2000 - M 2 K 99.3783 -, [...] Rn. 16).
  • VG Berlin, 22.01.2013 - 13 K 108.11

    Abgrenzung Parkanlage mit Kinderspielgeräten und selbständiger Spielplatz

    Ein vorläufiges Rechtsschutzverfahren in dem Parallelverfahren 13 K 124.11 zum Aktenzeichen 13 L 9.09 hatte hinsichtlich der Außerachtlassung der genannten Grundstücke bei der Aufwandsverteilung Erfolg, blieb aber im Übrigen und damit im Wesentlichen erfolglos.

    In der Dunkelheit kommt sie allen Parkbesuchern - also nicht nur Kindern - zugute (Beschluss der Kammer vom 2. Oktober 2009 - VG 13 L 9.09 - amtlicher Abdruck, Seite 6 mitte).

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